
Dienstleistungen > Erstberatung, Information, Kooperation
Bei frauenspezifischen Belangen (innerhalb der Stadtverwaltung) ist die Frauenbeauftragte gemäß des Hessischen Gleichstellungsgesetz (HGlG) an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen als Teil der Dienststellenleitung zu beteiligen.
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Die kommunalen Frauenbüros erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Sie
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an Ihr örtliches Frauenbüro.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros – LAG - hat in ihrem Internetauftritt eine Landkarte eingestellt, in der Sie die Frauenbüros finden, die Mitglied der LAG sind
LAG Frauenbüros - mit Landkartefolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Die Frauenbeauftragten und Frauenbüros nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) zusammengeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der LAG.
Umfassende Informationen zum Thema „Chancengleichheit und Gender Mainstreaming“ finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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20.06.2013Auf kommunaler Ebene arbeitet die Frauenbeauftragte an der Herstellung der Geschlechtergerechtigkeit in der Gesellschaft. Für die Umsetzung dieser gesellschaftspolitischen Aufgabe arbeitet sie u. a. eng mit Frauengruppen, Organisationen und Verbänden zusammen.