
Dienstleistungen > Ersterteilung Fahrerlaubnis Klasse A, B und BE
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.
Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
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Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
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Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.
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Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
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gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
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Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist
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Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
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https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
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Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
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https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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19.08.2022Die Antragstellung erfolgt postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
oder Online über folgendem Link:
Falls die Prüfung nicht in Darmstadt abgelegt werden soll (auswärtiger Prüfungsort):
ist der Nachweis über die Notwendigkeit z.B. durch den Arbeitsvertrag oder eine Schul- bzw. Studienbescheinigung nachzuweisen.
Wann und wie bekomme ich den Führerschein ausgehändigt?
Man erhält ihn bei bestandener Prüfung direkt vom Prüfer, vorausgesetzt natürlich, man hat am Tag der Prüfung das vorgeschriebene Mindestalter (18 Jahre) erreicht und der Führerschein liegt dem TÜV bereits vor.
Und wenn ich bei der Prüfung noch nicht 18 Jahre alt bin?
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Der Führerschein wird dann bei Erreichen des 18. Lebensjahres automatisch per Post zugeschickt (es kann sein, dass der Führerschein erst bis zu zwei Wochen nach dem Geburtstag eintrifft. Es darf ab Erreichen des 18. Lebensjahres mit der BF17-Bescheinigung alleine gefahren werden).
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