
Dienstleistungen > Förderschulen
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.
Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.
Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.
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In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
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https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SchulGHE2017pP53folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Weiterführende Informationen:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/inklusiver-unterricht/schulen-fuer-schuelerinnen-und-schueler-mit-behinderungenfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Hessisches Kultusministerium
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04.10.2016
Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
Christoph-Graupner-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
Herderschule