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Online-Beantragung (beim Bundesjustizamt)
Alle Arten der Führungszeugnisse
Was ist ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte, über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten sein.
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden – zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
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Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
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Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind dem formlosen Anschreiben an das Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname(n), Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, sich vor einer ggfs. erforderlichen schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde – auch wegen der Gebührenbegleichung – in Verbindung zu setzen.
Das Führungszeugnis kann darüber hinaus auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.
s. Führungszeugnis im Onlineverfahren beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
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Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und – unter bestimmten Voraussetzungen – schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.
Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
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Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
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Es gibt keine Frist.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz
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https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Beanstandungen des Führungszeugnisses und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) angefochten werden.
Für die Ablehnung eines Antrags auf Gebührenbefreiung gilt § 22 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG).
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https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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10.01.2022Gibt es unterschiedliche Führungszeugnisse?
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Was sind die Voraussetzungen?
Bei Unklarheiten empfehlen wir vorab telefonisch mit uns Rücksprache zu halten!
• Für behördliche Zwecke:
Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des
Geschäftszeichens
• Personalausweis/Reisepass
• Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle,die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Wird das Führungszeugnis nachweislich für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation benötigt, fällt unter bestimmten Voraussetzungen keine Gebühr an. Bei Zahlung eines Gehalts wird das Führungszeugnis u. U. gebührenpflichtig. Ein Nachweis hierüber ist bei Antragstellung vorzulegen.