
Dienstleistungen > Jugendhilfe im Strafverfahren
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.
Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:
Information und Beratung
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über
Unterstützung
Betreuung
Vermittlung und Begleitung von
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Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
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Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
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Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:
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Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzliche Aufgabe des
Jugendamtes.
Die Mitarbeitenden der Jugendhilfe im Strafverfahren …
Adresse:
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Tel: 06151-132514 Service Büro
E-Mail: Jugendhilfe-im-Strafverfahren@darmstadt.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung
Nähere allgemeine Informationen zur Jugendgerichtsbarkeit finden Sie im Internet unter der Adresse www.dvjj.de
Die Informationen und Beratungen der Jugendhilfe im Strafverfahren sind gebührenfrei.