
Dienstleistungen > Lebensbescheinigung (u. a. zur Vorlage bei der Rentenversicherung) - Ausstellung
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
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Wenn ein Rentenversicherungsträger eine Lebensbescheinigung von Ihnen verlangt, können Sie diese bei bestimmten Stellen anfordern.folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
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Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes
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Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.
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https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__119.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
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Deutsche Post Renten Service
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Ministerium für Soziales und Integration
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12.07.2022Als Nachweis kann die Rentenversicherung die Vorlage einer Lebensbescheinigung verlangen. Diese kann bei der Meldebehörde persönlich beantragt werden.
Personalausweis oder Reisepass
Für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung kostenfrei
Wird kein Nachweis der Versicherung bzgl. dem Bedarf einer Lebensbescheinigung vorgelegt, fallen Gebühren in Höhe von 9,00 € pro Lebensbescheinigung an.