
Dienstleistungen > Marktplatz-Anmietung, Platzvergabe
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
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An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
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Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
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Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
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Vergabe von Standplätzen für:
A Platzgelder für Jahrmärkte auf dem Messplatz (netto)
1. Fahrgeschäfte
2. Belustigungsgeschäfte
3. Spielgeschäfte (Berechnung in Frontmeter)
4. Verkaufsgeschäfte (Berechnung in Frontmeter)
5. Festzelt
B Platzgelder für Kirchweihen und Fastnachtstreiben (netto)
1. Fahrgeschäfte
2. Spielgeschäfte (Berechnung in Frontmeter)
3. Verkaufsgeschäfte (Berechnung in Frontmeter)
C Platzgelder für den Weihnachtsmarkt (netto)
1. Fahrgeschäfte
2. Verkaufsgeschäfte (Berechnung in Frontmeter)
D Wochenmarktgebühren Jahresverkaufsplatz
Gemüse,Eier,Butter,Backwaren, 210 €
Obst,Kräuter,Gewürze,Sonstiges 318 €
Blumen,Gestecke,Grabschmuck 372 €
Fleisch- u. Wurstwaren,Käse,Geflügel,Fisch 1.056 €
Tagesverkaufsplatz
(montags bis freitags)
(samstags)
Anlieferung durch Erzeuger u. Großhändler: je Lieferung 4 €