
Dienstleistungen > Mietspiegelberatung
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,
Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.
Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.
Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen.
Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558c.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2014/HinweiseErstellungMietspiegel-neu.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
10.11.2023Weitere Ausführungen und eine Richtlinie für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie in den "Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln" des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung.
Handlungsempfehlung zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln
Darmstädter Bürgerinnen und Bürger können sich hier beraten lassen, wenn sie den Eindruck haben, sie würden zuviel Miete zahlen
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2022
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2020.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2018.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2016.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2014.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2010.
An wen muss ich mich wenden?
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.
§ 558 ff BGB
§ 556 ff BGB
| vormittags | |
|---|---|
| Montag | 08:00 - 12:00 |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |