
Dienstleistungen > Namensänderungen
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Ihr Familienname und Ihr Vorname kann geändert werden. Sie müssen für die Änderung einen wichtigen Grund haben. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.
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Sie möchten Ihren Vornamen und Familiennamen ändern lassen? Wenn Sie einen wichtigen Grund dafür haben, dann können Sie einen Antrag stellen.
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Die Änderung Ihres Vor- oder Familiennamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig.
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Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.
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https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/__3.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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31.05.2023