
Dienstleistungen > Unterbringung obdachloser Darmstädterinnen und Darmstädter und nach Darmstadt zugewiesene Kriegsflüchtlinge (Obdachlosenbehörde)
Unterbringung von Menschen ohne eigenen Wohnraum nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.
Hessisches Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG)