Bitte kontaktieren Sie uns per Email standesamt@darmstadt.de und lassen Sie sich hierzu individuell von uns beraten.
Gebühren
Bei Scheidungsanerkennungen beim Oberlandesgericht erhalten Sie direkt von dort eine Gebührenrechnung, deren Höhe sich nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen der antragstellenden Person richtet.
Beim Standesamt fallen in der Regel nur die Portokosten an. Im Einzelfall können aber auch Eidesstattliche Versicherungen oder weitere Urkunden vom Standesamt Darmstadt erforderlich sein. Hierzu beachten Sie bitte unseren Auszug aus den Gebühren des Standesamts (siehe Formularbox).