
Dienstleistungen > Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
https://rp-kassel.hessen.de/sicherheit/zentrale-bussgeldstellefolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen.
Privatpersonen haben die Möglichkeit, eine Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr anzuzeigen.
Die Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Die anzeigende Person muss grundsätzlich als Zeuge zur Verfügung stehen und ggfs. auch bei Gericht aussagen. Anonyme Anzeigen können nicht bearbeitet werden.
Was ist Parken und wann liegt unter anderem eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor?
Die Anzeige kann per Mail, per Fax oder postalisch erfolgen.
§ 49 StVO und § 24 StVG