
Dienstleistungen > Hilfe zum Lebensunterhalt
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen Trägern (Landkreise und Kreisfreien Städte) sowie dem überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband Hessen) der Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche. Nähere Informationen finden sie unter folgenden Stichworten.
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Rat- und Hilfesuchende können sich unmittelbar an das Sozialamt ihres Wohnortes oder des Landkreises wenden.
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Sozialgesetzbuch XII und Hessisches Ausführungsgesetz zum SGB XII
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Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwöf (SGB XII) ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums und bildet neben dem Bürgergeld (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GruSi) die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung.
Hilfe zum Lebensunterhalt können Darmstädter Bürgerinnen und Bürger erhalten, welche sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht mehr selbst für ein menschenwürdiges Existenzminimum sorgen können und
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.