
Dienstleistungen > Meldebescheinigung
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
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die Meldebehörde Ihres Wohnortes
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die Meldebehörde Ihres Wohnortes
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keine
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https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Dr. Laier, RL VII2
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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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30.09.2021Auf Antrag (siehe auch die nebenstehenden Onlinedienste) stellt Ihnen die Meldebehörde eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus. Vorraussetzung ist das Vorhandensein einer Haupt- oder Nebenwohnung in Darmstadt.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält:
Auf Antrag können in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
Die Meldebescheinigung kann formlos per E-Mail (meldeamt@darmstadt.de) oder per Post, mit Angabe der vollständigen Personalien und einer Ausweiskopie beantragt werden.