
Dienstleistungen > Überwachung des ruhenden Verkehrs
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge werden mit mobilen Datenerfassungsgeräten erfasst.
Das jeweilige Anschreiben durch die Bußgeldstelle ist abzuwarten. Von direkten telefonischen Anfragen hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit wird abgeraten.
Überwachungszeiten:
Montag bis Freitag 6.00 - 24.00 Uhr
Samstag und Sonntag nach Bedarf
Richtet sich nach dem Bußgeldkatalog