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Verbaumaßnahmen und Baugruben im öffentlichen Straßenraum
Für Verbaumaßnahmen und Baugruben im Zuge privater Hochbaumaßnahmen ist ein Gestattungsvertrag notwendig.
Bei Verbaumaßnahmen mit und ohne Rückverankerung und für Baugruben, die in öffentliches Gelände eingreifen, ist ein Gestattungsvertrag notwendig.
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag
Nachstehende Unterlagen 2fach:
Vorlage eines Lageplanes mit Eintragung der Maßnahme und Angabe von Flur- und Flurstücknummer
Querprofile mit Eintragung der öffentlichen Kanäle
Vorlage einer geprüften Statik
Name und Adresse des Grundstückseigentümers
Gebühren
Von der Stadt geforderte Beweissicherungsverfahren für öffentliche Kanäle hat der Bauherr in Abstimmung mit der Stadt zu veranlassen und zu finanzieren.
Die Verwaltungsgebühr für die Antragsbearbeitung beträgt einmalig 100,00 EUR.