
Dienstleistungen > Vollstreckungsmaßnahmen
Entsprechend der Festlegung des Verwaltungs-Vollstreckungs-Gesetzes werden öffentlich-rechtliche Forderungen durch die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde beigetrieben.
Neben Vollstreckungsmaßnahmen des Innendienstes (z. B. Lohn-, Miet-, Kontopfändung) werden die gemahnten, überfälligen Forderungen auch durch Vollziehungsbeamte der Stadt beigetrieben.
Die Vollstreckungsstelle der Stadt Darmstadt führt auch im Auftrag anderer Gemeinden / Städte, der GEZ oder IHK in Amtshilfe Vollstreckungsmaßnahmen durch.
Mittwochs: 15.00 - 18.00 Uhr, und nach Vereinbarung
Montag und Donnerstag 08.00 - 09.00 Uhr
Ab 13.30 Uhr: Vollstreckungssachbearbeitung
Tel.: 06151 / 13-4467, / Zimmer B2.41.05