
Dienstleistungen > Ausnahmegenehmigung nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Ausnahmegenehmigungen nach der Geräte- u. MaschinenlärmschutzVO für zum Beispiel lärmintensive gewerbliche Bauarbeiten/Nachtarbeiten
Wer kann diese Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Diese Dienstleistung kann von Firmen / Personen in Anspruch genommen werden, die außerhalb der gesetzlich genehmigten Zeit mit Maschinen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung arbeiten müssen und hier ein wichtiger Grund vorliegt, der das rechtfertigt.
§ 7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV
70,- EUR pro Nacht