
Dienstleistungen > Waffenrechtliche Erlaubnisse
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
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Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
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* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
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Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich!
Gesetzliche Grundlagen nach dem Bundeswaffengesetz:
11,00 EUR bis 240,00 EUR