
Dienstleistungen > Vermittlung von Pflegekindern
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:
• Alter des Kindes
• Entwicklungsstand Ihres Kindes
• Bindungen Ihres Kindes
• Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen
Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht.
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen.
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Hessen erhalten Sie Hier.
https://www.familienatlas.de/themen/eltern-erziehung/pflegschaft-adoption/pflegekinder-und-pflegeelternfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__33.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
15.12.2022Weitere Informationen beim Pflegekinderdienst der Stadt Darmstadt.