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Die Amtliche Futtermittelüberwachung erstreckt sich über alle Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben.
Die rechtliche Grundlage für diese Kontrollen bildet die EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 882/2004)nebst dem Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012 bis 2016 " des BMEL, BVL, BfR und der Länder Dieses Programm setzt folgende Schwerpunkte:
Die Kontrolle soll verhindern, dass Risiken in der Nahrungskette über die Tiere auf den Menschen übertragen werden.
Die Kontrolleder Futtermittel soll die Gesundheit der Tiere gewährleisten.
Die Kontrollen dienen der Überprüfung der ernährungsphysiologischen Qualität der Futtermittel vornehmlich durch die Bestimmung der wertgebenden Bestandteile.
Die Untersuchungsparameter umfassen unter anderem:
Inhaltsstoffe, zum Beispiel Rohprotein, Fett, Energiegehalt
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Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Herausgebende Stelle
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Fachlich freigegeben am
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13.04.2015
Die amtliche Futtermittelüberwachung, als Teil des vorbeugenden Verbraucherschutzes, überwacht Erzeuger, Hersteller und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art. Das AVV der Stadt Darmstadt ist hierbei im Rahmen der Amtshilfe tätig.
Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen, Probenahme mit anschließenden Laboruntersuchungen vorwiegend auf unerwünschte und verbotene Stoffe, Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen überprüft. Um den Behörden die Überwachung der Betriebe zur erleichtern, hat die EU bestimmten Betriebstypen besondere Registrierungs- und Zulassungspflichten auferlegt.
Das Regierungspräsidium in Gießen, Dezernat 51.3, ist flächendeckend zuständig für alle Futtermittelbetriebe in Hessen (Adresse RP Gießen, Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar, Internet: www.rp-giessen.de; Fax: 0641-303-5108).