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Fußgängerunterführungen im Stadtgebiet
Kontrolle der städtischen Fußgängerunterführungen und deren technischen Einrichtungen.
- Kontrolle der technischen Einrichtungen.
- Behebung von Mängeln, Ergänzung von Bauteilen elektrischer und elektronischer Art.
- Funktionsprüfung und Weiterleitung von Fehlermeldungen an die zuständigen Stellen.