
Dienstleistungen > Wirtschaftsgärten
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
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In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
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Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
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Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
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https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
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Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich für die Errichtung einer Außenbewirtschaftung auf öffentlicher Fläche im Zusammenhang mit einem Gaststättenbetrieb.
Was ist ein Wirtschaftsgarten?
Unter dem Begriff Wirtschaftsgarten werden in Darmstadt, sämtliche auf öffentlicher Fläche durch etwa Tische und Stühle betriebenen Gastronomiebetriebe subsumiert.
Wichtig:
Für Wirtschaftsgärten auf privaten Flächen ist im Rahmen des Baurechts das Bauaufsichtsamt zuständig.
Die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für den öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet sind wie folgt geregelt:
Je nach Größe der genutzten Fläche und Art und Weise der Nutzung - Auskünfte sind nur für konkrete Fälle möglich.
Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung
nach Terminvereinbarung