Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Berufsausbildung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung wird für die Dauer der Ausbildung verlängert.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.
Teaser
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Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie Ihre schulische Berufsausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Verfahrensablauf
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Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
Zuständige Stelle
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Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Voraussetzungen
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- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung nach § 16a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz.
- Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer der Berufsausbildung gesichert.
- Sie haben einen Ausbildungsplatz in Deutschland, der nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Pass oder Passersatz
- Bestehender Aufenthaltstitel
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank oder Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Ausbildungsplatz
- Aktuelles biometrisches Foto
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Welche Gebühren fallen an?
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- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung:
- für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
- für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen
Welche Fristen muss ich beachten?
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- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
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etwa sechs bis acht Wochen.
Rechtsgrundlage
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§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 16a Abs. 2 AufenthG
Aufenthaltsgesetz
Anträge / Formulare
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- Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Fachlich freigegeben durch
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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
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10.08.2020 Beschreibung
Für eine schulische Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.
Für die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Ausbildung gelten folgende Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Qualifizierte Berufsausbildung: Die Berufsausbildung muss zu einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Berufsabschluss führen.
- Ausreichende Sprachkenntnisse: Die für die Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vorhanden sein. In der Regel sind das ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Eine Ausnahme davon ist nur möglich, wenn die Ausbildungseinrichtung während der Ausbildung eine individuelle Sprachförderung gewährt oder bestätigt, dass die Sprachkenntnisse für die Absolvierung der qualifizierten Berufsausbildung ausreichend sind.
- Eine schulische, fachtheoretische Berufsausbildung muss bei einem anerkannter Bildungsträger erfolgen
Benötigte Unterlagen
- Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- 1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt:
- Aktueller Stand des Girokontos bei einer deutschen Bank über mindestens 11.208,00 Euro Guthaben bei der Ersterteilung (bei der Verlängerung können auch 5.604,00 Euro ausreichend sein).
- Im Einzelfall kann die Vorlage eines Sperrkontos erforderlich sein.
- Verpflichtungserklärung
- Krankenversicherungsnachweis:
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
- wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)
- Schulbescheinigung
Unterlagen vollständig zum Termin mitbringen.
Rechtsgrundlagen
§ 16a Abs. 2 AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16a.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.