
Dienstleistungen > Abmeldung des Wohnsitzes
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
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die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
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Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
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Bestätigung des Wohnungsgebers
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Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
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§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Dr. Laier, RL VII2 BMI
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Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
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17.11.2015Wer muss sich wann in Darmstadt abmelden?
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn:
- Sie ins Ausland ziehen (Abmeldung bis zu einer Woche im Voraus),
- eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben,
- oder sich ohne festen Wohnsitz melden wollen.
Weitere Informationen:
Keine