Dienstleistungen > Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
Beschreibung
Sie können als ausländische Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, wenn Sie erfolgreich
ein inländisches Studium,
eine inländische Forschungstätigkeit,
eine inländische qualifizierte Berufsausbildung,
nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet oder
eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet abgeschlossen haben.
Erwerbstätigkeit Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Darmstadt
Sicherung des Lebensunterhalts
ausreichender Wohnraum
1. erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bundesgebiet oder 2.. abgeschlossene Forschungstätigkeit im Bundesgebiet oder 3. erfolgreich abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung im Bundesgebiet oder 4. Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet oder 5. erfolgreich abgeschlossene Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet
Benötigte Unterlagen
Gültiger Pass
Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts:
Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder
Sperrkonto (Berechnung erfolgt nach SGB II-Bedarf)
Verpflichtungserklärung
Krankenversicherungsnachweis -> wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte -> wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
Wenn Sie einen anerkannten Hochschulabschluss im Bundesgebiet abgeschlossen haben: Abschlussurkunde
Wenn Ihre Forschungstätigkeit in Deutschland abgeschlossen ist: Unterlagen über die beendete Beschäftigung
Wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben: Deutsches Ausbildungszeugnis
Nach einem Aufenthalt in Deutschland zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation: Bescheid der zuständigen Stelle über die erfolgreiche Anerkennung
Bei reglementierten Berufen: auch Berufsausübungserlaubnis
Wenn Sie in Deutschland einen Abschluss in einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen abgeschlossen haben: Deutsches Ausbildungszeugnis