
Dienstleistungen > Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
Der nachgezogene Ehegatte kann im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen eigenständigen, also nicht mehr vom Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft abhängigen Aufenthaltstitel erhalten.
Erwerbstätigkeit
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist jede unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Der antragstellende Ehegatte besitzt zum Zeitpunkt der Antragstellung eine ehebedingte Aufenthaltserlaubnis
- die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens drei Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden haben
oder
- Stammberechtigte Ehegatte ist gestorben, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und er bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU war
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
§ 31 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte
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