
Dienstleistungen > Reiseausweis für Flüchtlinge
Asylberechtigte, Flüchtlinge und staatenlose Flüchtlinge erhalten auf Antrag einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Voraussetzungen
§ 1 Abs. 3 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__1.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte.
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.
Mo 08:00 – 15:30
Di 08:00 – 18:00
Do 08:00 – 19:00
Mi + Fr 07:00 – 12:30
Bei Fragen und Problemen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Telefonisch über die Hotline der Ausländerbehörde 06151 - 13 3323
Telefonsprechzeiten:
dienstags 09:30 - 12:30 Uhr
mittwochs 09:30 - 12:30 Uhr
donnerstags 09:30 - 12:30 Uhr