Wenn Sie
- mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
- seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
- ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
- der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,
können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Erwerbstätigkeit
Eine Niederlassungserlaubnis erlaubt in der Regel jede Art von Erwerbstätigkeit. Nur in besonderen Einzelfällen ist die Einschränkung der Arbeitserlaubnis möglich.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zu einem Deutschen seit 3 Jahren
- Die Zeiten des Besitzes eines nationalen Visums werden mit angerechnet, wenn Sie seit der Einreise mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenleben.
- Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen.
Der deutsche Familienangehörige kann Ihr Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,Kind oder Elternteil sein.
Die familiäre Lebensgemeinschaft muss ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren und auch weiterhin bestehen.
- Gesicherter Lebensunterhalt
Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein. Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Arbeitslosengeld II) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert. Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden.
- Ausreichende Krankenversicherung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Sie müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) besitzen.
- Keine Straftaten
- Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
§ 28 Abs. 2 AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte
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