
Dienstleistungen > Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche
Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels für ehemalige Deutsche. Eingebürgerte Personen, die ab dem 01.01.2000 auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben und damit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen einen Aufenthaltstitel.
Einer/ einem ehemaligen Deutschen wird:
eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens fünf Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Deutsche oder Deutscher bestand
oder
eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet bestand.
Der Antrag auf den Aufenthaltstitel ist innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen.
Voraussetzungen
bei Selbständigen/Freiberuflichen:
§ 38 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.
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Di 08:00 – 18:00
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