Dienstleistungen > Aufsicht und Beratung von Trägern der Freien Jugendhilfe
Aufsicht und Beratung von Trägern der Freien Jugendhilfe
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und präventiver Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Erziehungshilfe.
- Beratung von betriebserlaubnispflichtigen Trägern der Freien Jugendhilfe im Vorfeld der Gründung und bei Betriebserlaubnisänderungen.
- Mitwirkung im Verfahren zur Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung; Mitwirkung bei Leistungs- Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen.
- Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen über besondere Vorkommnisse in und Beschwerden über Jugendhilfe-Einrichtungen.
- Überwachung der Meldepflichten
- Fortbildung für Fachkräfte die in der Freien Jugendhilfe tätig sind
- Beratung von Trägern.
- Beratung von Trägern der Freien Jugendhilfe, die nicht der Betriebserlaubnispflicht unterliegen, im Vorfeld der Gründung und während des Betriebes.
Rechtsgrundlagen
- §§ 45 SGB VIII ff i.V.m. § 15
- 18 HKJGB § 85 Abs. 2 Nr. 3,b 4, 7 und 8 i.V.m. §§ 15 und 16 HKJGB