
Dienstleistungen > Sterbefälle und Bestattungswesen
Ausstellung von Sterbeurkunden und Durchführung des Bestattungswesen
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
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Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
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Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Persönliche Beantragung:
Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:
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Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
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Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
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Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
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Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
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keine
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§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
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Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
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Hessisches Ministerium des Innern und für Sportfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
17.12.2020Sie haben einen nahe stehenden Menschen verloren?
Das Standesamt Darmstadt ist für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig, wenn der Sterbeort in der Gemarkung Darmstadt liegt.
Hierunter fällt z.B. auch die Ausstellung von Internationalen Leichenpässen für die Überführung ins Ausland.
Bestattungswesen
Die Bestattung und die damit verbundenen Formalitäten zur Sterbefallbeurkundung werden in der Regel durch Ihren Bestatter betreut.
Für die Ausstellung der Sterbeurkunden beim Standesamt benötigt der Bestatter die nachfolgend aufgeführten Papiere der/des Verstorbenen:
Je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person werden weitere Dokumente benötigt, z. B.:
Fremdsprachige Dokumente sind grundsätzlich mit einer amtlichen deutschen Übersetzung vorzulegen. Bitte lassen Sie sich im Einzelfall zu den notwendigen Unterlagen von uns oder Ihrem Bestatter beraten.
Urkunden können nachträglich online bestellt werden. Bitte Beachten Sie hierzu den Hinweis.
Es entstehen folgende Kosten beim Standesamt:
Bestattungswesen
Gesetzliche Grundlagen für die Gebühren des Standesamtes
Personenstandsgesetz (PStG),
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) und
Hessisches Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom
13. November 2008 (Beschluss vom 19. November 2008) (siehe auch Formularbox)