Sondernutzung zum Einbau von Bodenhülsen im öffentlichen Straßenraum Für den Einbau von Bodenhülsen als Schirmständer, z. B. im Bereich von Straßencafés ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Wird aus statischen Gründen der Einbau eines Fundaments erforderlich, muss ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden.
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag
Nachstehende Unterlagen 2fach:
Lageplan mit Eintragung der Bodenhülsen
Technische Information wie Durchmesser, Länge, Fundament
Gebühren
Verwaltungsgebühr einmalig 100,00 €
Gestattungsgebühr pro Jahr und
Bodenhülse 12,50 €.
Für Fundamente ist je nach Größe ein jährliches Nutzungsentgelt zu entrichten:
bis 1 m³: 125,00 € pro Jahr
über 1 m³ je angefangenem Kubikmeter: 125,00 Euro pro Jahr.