
Dienstleistungen > Demonstrationen, Versammlungen
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
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Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
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https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/BJNR006840953.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
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Nach dem Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz handelt es sich um eine Versammlung, wenn mind. 2 Personen sich zu einer kollektiven Meinungsäußerung treffen.
Versammlungen nach dem Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz sind anmeldepflichtig.
Voraussetzungen:
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht mitteilungspflichtig.
Falls Sie kurzfristig eine Demo oder eine Versammlungs per E-Mail anmelden, empfehlen wir aus technischen Gründen zur Sicherheit eine ergänzende Übersendung per Telefax oder kurze telefonsiche Nachfrage.
§ 12 Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz
Bürgerservice Hessenrecht - Inhaltsverzeichnis HVersFG | Landesnorm Hessen | Inhaltsverzeichnis | gültig ab: 04.04.2023 | gültig bis: 31.12.2030
Die Anmeldung erfolgt kostenlos.