
Dienstleistungen > Eheschließungen
folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
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Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
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Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
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Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
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Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
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Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
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Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
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Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
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Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.
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https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__11.htmlfolgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen
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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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17.12.2020Sie möchten heiraten?
Heiraten können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt Ihrer Wahl.
Sie sind Deutsche Staatsangehörige, in Darmstadt wohnhaft, wollen aber außerhalb Darmstadt's heiraten?
In diesem Fall ist das Standesamt Darmstadt für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung zuständig und wir leiten Ihre Unterlagen an das Standesamt Ihrer Eheschließung weiter.
Sie können unter dem nebenstehenden Link einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren. Diesen finden Sie rechts unter "Onlinedienste" -> "Anmeldung Eheschließung".
Der Termin sollte innerhalb eines Zeitraums von bis zu 3 Monaten vor dem Trautermin stattfinden.
--> Bei diesem Termin müssen grundsätzlich beide Partner anwesend sein!
Die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung sind bei diesem Termin bar oder per EC-Karte zu zahlen.
Kein Wohnsitz in Deutschland
In diesem Fall ist das Standesamt zuständig, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.
Ausländische Staatsangehörige füllen bitte zunächst den Beratungsbogen vollständig aus und senden diesen bitte per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu. Nach Eingang des Beratungsbogens werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie umfassend zu den erforderlichen Unterlagen zu beraten.
Auf Grundlage des Beratungsbogens wird ein Beratungsbrief erstellt. Darin sind alle notwendigen Dokumente für beide Partner aufgelistet und das weitere Verfahren eingehend erläutert. Wir bitten um Verständnis, dass die Zusendung des Beratungsbriefes je nach personeller Situation zwischen einer und zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Eheschließung:
Trautermine im Hochzeitsturm (kein barrierefreier Zugang): Trauungen im Hochzeitsturm sind an den im Online-Traukalender verfügbaren Terminen möglich. Die Gebühr für die Nutzung des Hochzeitsturmes beträgt 230 Euro. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Eheschließung, Urkunden und ggfs. Stammbuch.
Trautermine im Alten Rathaus - Standesamt (barrierefreier Zugang): Trauungen im Alten Rathaus sind an den im Online-Traukalender verfügbaren Terminen und im Einzelfall nach Vereinbarung auch an Wochentagen innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Auf Wunsch können Sie gerne auch ohne Zeremonie im Büro der Standesbeamtin/des Standesbeamten getraut werden. Schreiben Sie uns in diesem Fall gerne eine E-Mail und wir besprechen die Details. Für eine Eheschließung im Alten Rathaus fallen keine Nutzungsgebühren an, Sie zahlen lediglich die Gebühren für die Eheschließung, Urkunden und ggfs. Stammbuch.
Trautermine in der Dianaburg: Trauungen in der Dianaburg sind an den im Online-Traukalender verfügbaren Terminen möglich. Die Gebühr für die Nutzung der Dianaburg beträgt 230 Euro. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Eheschließung, Urkunden und ggfs. Stammbuch.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsblättern zu den Trauorten (zu finden rechts auf der Seite unter „Formulare“).
Sollten sich für Sie noch Fragen im Anschluss ergeben, können Sie uns diese gerne per E-Mail an standesamt@darmstadt.de zukommen lassen.
Ihr Standesamt Darmstadt
Sie möchten heiraten?
Um in Darmstadt zu heiraten, können Sie den Onlinedienst "Eheschließungen (Terminvergabe)" nutzen.
Sie können Ihren Wunschtermin bis zu 12 Monate im Voraus reservieren.
Nach der Reservierung ergeben sich weitere Infos und Schritte für die Trauung.
Wer ist für die Anmeldung zur Eheschließung zuständig?
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnort zuständig.
Paare die außerhalb von Darmstadt wohnen, können in Darmstadt ebenfalls heiraten. Sie können Ihren Hochzeitstermin in Darmstadt online hier reservieren: https://standesamt.darmstadt.de/
Danach müssen Sie sich beim Standesamt im eigenen Wohnort anmelden.
Dieses Standesamt schickt uns dann Ihre Unterlagen zu.
Dann melden wir uns per E-Mail mit allen Infos.
Ein persönliches Gespräch ist nicht erforderlich.
Sie sind deutsche Staatsangehörige, wohnen in Darmstadt
und wollen in einer anderen Stadt heiraten?
Das Standesamt Darmstadt nimmt die Anmeldung zur Eheschließung entgegen und leitet die Unterlagen an das Standesamt der Hochzeit weiter.
Termine können online vereinbart werden und die Anmeldung sollte bis zu 3 Monate vor der Hochzeit stattfinden. Klicken sie dazu auf den nebenstehenden Button!
Beide Partner müssen beim Termin anwesend sein und die Kosten für die Anmeldung bar oder per EC-Karte bezahlen.
Die Bestätigung des Termins in der E-Mail muss nochmals bestätigt werden.
Eine Checkliste der benötigten Unterlagen wird bei der Terminbuchung bereitgestellt.
(Checkliste zur Anmeldung der Hochzeit)
Sie haben den Wohnsitz außerhalb von Deutschland?
In diesem Fall ist das Standesamt zuständig, bei dem die Hochzeit stattfinden soll.
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit?
Bitte füllen Sie den Beratungsbogen komplett aus und senden ihn per E-Mail, Fax oder Post zu.
Haben wir den Bogen erhalten:
Melden wir uns und fordern die Unterlagen an, die wir benötigen.
Anhand des Beratungsbogens wird ein Beratungsbrief erstellt,
in dem alle notwendigen Dokumente und das weitere Verfahren steht.
Die Bearbeitung des Beratungsbriefes kann ein bis zwei Wochen dauern.
Hier finden Sie weitere Infos rund um die Eheschließung
sind an verfügbaren Terminen im Online-Traukalender möglich.
Die Gebühr beträgt 230 Euro, zusätzlich zu den Kosten für die Eheschließung, Urkunden und Stammbuch. Kein barrierefreier Zugang vorhanden.
Trauungen im Alten Rathaus
finden an verfügbaren Terminen im Online-Traukalender oder nach Vereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten statt.
Es besteht die Möglichkeit, auch ohne Zeremonie im Büro der Standesbeamten zu heiraten.
Es fallen keine Nutzungsgebühren an. Nur Gebühren für die Eheschließung, Urkunden und Stammbuch. Barrierefreier Zugang ist vorhanden.
Trauungen in der Dianaburg
sind an verfügbaren Terminen im Online-Traukalender möglich.
Die Gebühr beträgt 230 Euro, zusätzlich zu den Kosten für die Eheschließung, Urkunden und Stammbuch.
Bitte lesen Sie die Info-Blätter zu den Trauorten um weitere Infos zu erhalten.
(zu finden rechts auf der Seite unter „Formulare“).
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren: standesamt@darmstadt.de
Ihr Standesamt Darmstadt
Gebühren
dienstags bis donnerstags: 8.00 bis 15.00 Uhr
dienstags bis freitags 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr